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Herzog Friedrich Karl von Schleswig-Holstein-Plön

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Brieffragment signiert. Am rechten Rand auf Karton montiert, Unterlage von alter Hand beschriftet.

Friedrich Karl von Schleswig-Holstein-Plön, (* 4. August 1706 in Sonderborg; † 18. Oktober 1761 in Traventhal), auch Friedrich Karl von Schleswig-Holstein-Plön, war der letzte Herzog des Herzogtums Schleswig-Holstein-Plön. Da er ohne männlichen Nachkommen starb, fiel das Herzogtum nach seinem Tode zurück an das dänische Königshaus.

Friedrich Karl war der Sohn von Christian Karl von Schleswig-Holstein-Plön, einem Bruder des Plöner Herzogs Joachim Friedrich. Nachdem dieser 1722 ohne männlichen Erben starb, wurde Friedrich Karl zum Nachfolger seines Onkels vorgeschlagen. Da Friedrich Karls Vater eine morganatische Ehe mit Dorothea Christine von Aichelburg führte, galt der Sohn ursprünglich als nicht erbberechtigt und sein Cousin Johann Ernst Ferdinand aus der Nebenlinie Schleswig-Holstein-Plön-Rethwisch meldete stattdessen Ansprüche an. Der dänische König Friedrich IV. erkannte Friedrich Karl zwar 1722 an, doch konnte er erst mit dem Tode des Cousins die Regierung antreten. Die Anerkennung durch den Reichshofrat erfolgte 1731.

Unter Friedrich Karl erlebte Plön eine kulturelle Blüte. Der Herzog ließ das Plöner Schloss im Stil des Rokoko ausbauen und erweiterte die Anlage um einen großen barocken Garten. Unter seinem Hofarchitekten Johann Gottfried Rosenberg entstanden mit dem heute sogenannten Prinzenhaus und dem Plöner Marstall bedeutende Bauten des Barocks in Schleswig-Holstein. Auch das im 19. Jahrhundert zerstörte Lustschloss in Traventhal wurde im Auftrag Friedrich Karls zeitgemäß umgebaut und zu einer der aufwendigsten Anlagen des Landes erweitert.

Da Friedrich Karl keine legitimen Erben besaß, stellte er 1756 das sogenannte Plönische Successionstraktat aus, mit dem er den dänischen König zum Erben seines Besitzes ernannte. Im Gegenzug wurde ihm durch Friedrich V. eine Übernahme aller Schulden zugesichert, was in der Realität einen unbegrenzten Kredit gleichkam.

Nach dem Tode des Herzogs ging der Plöner Besitz vertragsgemäß an das dänische Königshaus, dass so der Vollendung des Gesamtstaats näher kam. Die Besitzungen wurden eingezogen, und die Plöner Residenzen in Reinfeld, Ahrensbök und Rethwisch in der Folge abgebrochen. (Zitiert aus Wikepedia.)